Für Bestellungen von Honig wenden Sie sich bitte via Kontaktformular an mich. Somit kann ich mit Ihnen persönlich die Lieferart und Zahlungsweise abklären.

     Fr.

500g Blüten- oder Waldhonig                       17.- 

500g Cremig gerührter Blütenhonig           18.-

 

Neu biete ich auch Gläser zu 250g an!

250g Blüten- oder Waldhonig                        9.-

250g Cremig gerührter Blütenhonig            9.50

Der Blütenhonig


 

Der Blütenhonig stammt, wie es der Namen erraten lässt, von den umliegenden blühenden Obstbäumen, Sträuchern, Wiesen und Feldern. Im Geschmack und Farbe ist er von Region zu Region und Jahr zu Jahr verschieden, da das Blütenangebot stark von der lokalen Landwirtschaft und dem Wetter abhängig ist.

 

Je nach Blütenanteil kristallisiert dieser Honig nach einiger Zeit. Durch Rühren des Honigs während des Kristallisations-Prozesses werden die sich bildenden Zuckermolekül-Verbindungen aufgetrennt  und der Honig behält eine cremige Konsistenz.

 

 

Der Waldhonig


Der Waldhonig stammt mehrheitlich von den Blattläusen an den Tannen im Wald. Diese sondern vorwiegend im Juli ein süsses Sekret aus, welches die Bienen mit grosser Freude einsammeln. Aus diesem Sekret wird danach durch Verarbeitung und Einlagerung in den Bienenwaben der wohlschmeckende und beliebte Waldhonig.

 

Dieser Honig bleibt von Natur aus meist flüssig. Je nach Anteil von nebenbei gesammelten Blütennektaranteil, kann es zu vereinzelten Zuckerkristallen kommen.

Der Einzigartige


Der Einzigartige halb-halb Honig gibt es jedes Jahr in stark begrenzter Stückzahl und nur im 500g Glas. Sichern Sie sich diese einzigartige Version frühzeitig.

Das Goldsiegel


 

 

 

 

Mein Honig trägt das Goldsiegel

 

Das Goldsiegel verspricht, dass der/die ImkerIn sich verpflichtet, über die geltenden Lebensmittelgesetze hinaus beste Honigqualität zu garantieren. Sie lassen ihre Imkerei regelmässig von geschulten Fachleuten überprüfen. Von besonderer Bedeutung sind die artgerechte Bienenhaltung, vorschriftsgemässe und rückstandsfreie Behandlung der Bienenkrankheiten sowie Hygiene und Sauberkeit bei Honigernte und -verarbeitung.

Wenn Imker/-innen diese Anforderungen erfüllen, dürfen sie dies mit einem goldenen Siegel auf dem Honigglas bekunden.